- Spielfeldabgrenzungen und Zählgeräte sind jetzt auch bei Spielen auf Kreisebene obligatorisch. - Zahlungsbelege auf Grund erforderlicher Kostenerstattungen nach einem Wechsel der Spielberechtigung verbleiben beim aufnehmenden Verein. Der abgebende Verein hat ein befristete Einspruchsfrist. - Vierermannschaften können nun auch nach dem Bundessystem spielen, sofern ein entsprechender Beschluss der Bezirks- oder Kreisversammlung vorliegt. - Die Abmeldung eines Spielers kann erst erfolgen, wenn er in mindestens drei aufeinander folgenden Spielen gefehlt hat. - Die Zurückstufung eines überzähligen Stammspielers kann nur genehmigt werden, wenn die abgebende Mannschaft ihr 5. Meisterschaftsspiel noch nicht absolviert hat. - Ersatzspieler dürfen nun auch in mehr als einer höheren Mannschaft mitwirken. Nach dem 4. Einsatz verlieren sie die Einsatzberechtigung für ihre eigene Mannschaft und können danach nur noch in der rangniedrigsten Mannschaft, in der die Ersatzgestellung vorgenommen wurde, eingesetzt werden. - Spieler aus Jugendklassen können auch in mehreren Mannschaften der Erwachsenen insgesamt bis zu drei Mal eingesetzt werden.
Das mit den Ersatz- und Jugendspielern finde ich vernuenftig! :)