Im Kreis Rundschreiben im letzten Oktober habe ich gefunden:
Zitat TuS Odendorf II: Aus dem Spielbericht des Spieles Nr. 151 TuS Odendorf II – SSF Bonn III geht hervor, dass TuS Odendorf II in nichteinheitlichen Trikots angetreten ist. Bei der Eingabe in click-TT wurde aber angekreuzt, dass die Mannschaft in einheitlichen Trikots angetreten sei. Zudem fehlen auf dem Spielbericht die Angaben über Beginn und Ende des Meisterschaftskampfes. TuS Odendorf II erhält wegen vorsätzlicher Falscheintragung des Spielberichts eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50 €, eine Ordnungsstrafe wegen nicht einheitlicher Trikots in Höhe von 10 € sowie eine für fehlerhafte Eintragung im Spielbericht in Höhe von 10 €. Siehe Schluss des Rundschreibens!
Vorsatz ist ein schwerer Vorwurf, der nicht so einfach bei der Übertragung des Spielberichtes in Click-TT zu beweisen sein dürfte. Mag sein, dass man (grobe) Fahrlässigkeit unterstellen kann, denn Vereine können sich einfach herausreden, dass derjenige, der eingetragen hat die notwendige Sorgfalt nicht beachtet hat und einfach, wie wahrscheinlich ein Großteil der Erfasser der TT-Gemeinde, die Kreuze in Click-TT gemacht hat. Aber halt eben nicht absichtlich falsch.
Wie sehen es die Juristen?
Der einzige Vorsatz, der aus der Strafe zu erkennen ist, ist der, dass ein Verein einen anderen absichtlich angeschwärzt hat.