Interessant ist, dass viele Neutrale (Vereinjugendwarte, Sportwarte, gewöhnliche TT-Spieler) hier Stellung nehmen und das Meinungsbild recht eindeutig ist....
die texte bzw. antworten^^ sind teilweise so lang, dass ich keine lust habe mir das besser anzuguggn, kann mal einer ne KLEINE inhaltsangabe von dem was die sagen geben? :)
Da ist dem neuen Bezirksjugendwart aber ein großer Fehler unterlaufen. Im heutigen Rundschreiben zur neuen Saison steht u.a.:
8. Verlegungen: Vorverlegungen sind kein Problem – bitte in jedem Fall Nachricht an den zuständigen Staffelleiter. Nachverlegungen werden nicht genehmigt, wobei eine Verlegung von Samstag auf Sonntag derselben Spielwoche keine Nachverlegung darstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe WO) sind Nach- verlegungen möglich. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als kampflos gewertet.
gez. Werner Frings - Jugendwart - WTTV Bezirk Mittelrhein
wie allen aus einem einschlägig bekannten Urteil bekannt ist, kann natürlich nachverlegt werden! Vielleicht ist Hr. Frings noch nicht richtig informiert worden. Es wäre schön, wenn Hr. Fuchs ihn dahingehend belehren könnte!
haha, das ist wirklich super! Na, der Herr Frings wird sicher noch von Herrn Fuchs über die herrschende Rechtslage informiert und instruiert. Wie hiess es doch so schön? In dubio pro vulpus. Und wenn er dann wider Erwarten nicht spurt, kann man ja dann eben einen neuen Bezirksjugendwart aus dem Hut zaubern!
Kennt jemand die e-mail adresse des neuen Jugendwartes? Wir können Ihm ja alle eine e-mail mit dem Link auf das Urteil setzen welches hier im Forum steht. Macht alle mit!!!!!!!!!!
gute Idee, habe meine mail abgeschickt, hier der Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Frings,
ich nehme an, dass Sie sich noch in Ihr neues Amt als Bezirksjugendwart im neugeschaffenenn TT-Bezirk "Mittelrhein" einarbeiten. Daher ist es für Sie sicher wichtig, möglichst gut darüber informiert zu sein, was in diesem Bezirk los ist. Aus diesem Grund möchte ich Sie auf einen Fall aufmerksam machen, der von vielen Jugendlichen - aber auch Jugendwarten - des Bezirks als skandalös eingeschätzt wird. In Ihrem jüngsten Rundschreiben schrieben Sie über "8. Verlegungen":
"Vorverlegungen sind kein Problem – bitte in jedem Fall Nachricht an den zuständigen Staffelleiter.Nachverlegungen werden nicht genehmigt, wobei eine Verlegung von Samstag auf Sonntag derselben Spielwoche keine Nachverlegung darstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe WO) sind Nachverlegungen möglich. Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als kampflos gewertet."
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Rechtslage nach einem jüngsten Verbandsgerichtsurteil in Sachen "Nachverlegung" anscheinend nicht mehr so eindeutig zu sein scheint, wie Sie in Ihrem Rundschreiben unterstellen. Natürlich würde ich begrüssen, wenn die WO in diesem Punkt eingehalten würde. Dass dem leider NICHT so ist, können Sie im Studium folgender internet-Foren erfahren:
Es wäre schön, wenn Sie sich über den Vorfall informieren und öffentlich dazu Stellung nehmen (am besten in den Foren), wie Sie in Zukunft WO G. 4.2. auszulegen gedenken, um die Regelunsicherheit unter Jugendlichen und ihren Trainern zu beseitigen. Schön wäre es m.E. auch, wenn Sie Ihren Vorgänger, Herrn Martin van Driessen, öffentlich rehabilitieren könnten, weil dessen Reputation in diesem Fall leider auch beschädigt wurde. Ich wünsche Ihnen ein glückliches Händchen in dieser Angelegenheit!