Martin van Driesen hat einen "ERMESSENSFEHLER" gemacht? Das ist ja wirklich lustig. Ich bin zwar kein Jurist, aber in der von ihm zu entscheidenden Frage (Regelverstoss durch Augustin oder nicht) hat er meiner Meinung nach überhaupt keinen Ermessenspielraum gehabt!! Wenn Herr van Driessen aber überhaupt keinen Ermessenspielraum hatte, weil a) der Tabestand eindeutig war (Regelverstoss durch Augustin bzw. Fuchs) und b)hierfür eine eindeutige "Rechtsfolge" in der WO vorgesehen ist (Spielwertung gegen Augustin), dann kann er keinen Ermessensfehler gemacht haben!! So etwas lernen Jura-Studenten im 1. Semester Verwaltungsrecht...
Martin v.D. könnte vielleicht überlegen, ob er gegen diesen Entscheid nicht zivilrechtlich vorgehen sollte, denn dieses Urteil gegen ihn ist ehrabschneidend und beleidigend....
Also, mal ehrlich, das ist jetzt aber wirklich der absolute Oberhammer, eine Farce ohne gleichen !! !!!
Stimme in allen Belangen zu !! Um zivilrechtlich vorzugehen, müßte aber ein Schaden nachgewiesen werden (ist wohl nicht so leicht), daher ist hier wirklich das Ende der Fahnenstange erreicht!! Im Urteil steht auch ganz selbstherrlich " Endgültig" !!Na ja so is er eben unser Verband!!!
das mit der zivilrechtlichen Klage war nur so ein Vorschlag aus meiner momentanen Empörung heraus, der Schaden, den Herr v.D. erleiden muss, ist wohl klar immaterieller Natur. Aber sein Ruf als untadeliger Sportsmann hat unzweifelhaft Schaden genommen durch dieses Urteil. Für mich ist dieses Urteil nackte Willkür und Rechtsbeugung. Die Herren, die entscheiden haben, haben nicht Recht gesprochen, sondern sich eindeutig über das Recht gestellt. Ist zwar nur ein "Sportsverfahren", aber eindeutig wurden elementare rechtsstaatliche Grundsätze in dem ganzen Verfahren, beginnend mit dem Spruchausschuss, endend mit dem Verbandsgerichturteil, eklatant verletzt. Ich kenne diese Form von Rechtsprechung nur aus lateinamerikanischen Diktakturen, der Begriff "Bananenrepublik" ist in diesem Zusammenhang ein Euphemismus!
Na wie wäre es wenn sich jemand einfach an den Deutschen Tischtennis Bund wendet oder einfach mal dem General Anzeiger was nettes schreibt der genaues darüber we´ß
Es wäre sicher zu begrüßen, wenn dies auf TT-News oder auch auf TT-Informer thematisiert werden würde. Da sind sicher genug Interesse und Sachverstand vorhanden, um diese Ereignisse angemessen würdigen zu können.
MvD kann natürlich nicht den Zivilrechtsweg beschreiten, er ist nicht beschwert. Beschwert durch die Entscheidung ist allerdings Duisdorf, so daß angesichts der hier möglicherweise vorliegenden Verletzungen auch der Gepflogenheiten der Verbandsgerichtsbarkeit, die sich in der Auslegung der Verbandsnormens sicherlich an den allgemeinen juristischen Auslegungsregeln orientiert, der Gang vors Zivilgericht sicher eine Überlegung wert sein sollte.
(Dies alles ohne den Spielern von Sankt Augustin etwas Böses zu wollen. Die haben eine hervorragende Rückserie gespielt und wären natürlich in den Hintern gekniffen gewesen. Das gilt allerdings für die Duisdorfer ebenso.)
MvD ist auch beschwert weil auch der Jugendausschuß des Altbezirkes Bonn/Sieg ein Berufungsverfahren eingeleitet hat. Außerdem ist er für das Zivilgericht allemal beschwert, da das ganze letztlich auf seinem Rücken ausgetragen wurde und er im Prinzip als Ursache der Entscheidung hingestellt wird.Aus juristischer Sicht halte ich ein Zivilverfahren allerdings für aussichtslos, besser wäre nach meiner Auffassung eine Veröffentlichung, wo auch immer.
Auch ich möchte die Spieler aus Augustin übrigens nicht für irgendetwas verantwortlich machen! Mir geht es einfach um die Einhaltung der WO und einen TT-Sport ohne bitteren Beigeschmack in Bezug auf diverse Verbandsfunktionäre....
ich finde in den Foren bekommt es nicht genug Geltung dort ist immer noch die Anonymität welches es nicht Aufkommen läßt. Ich bin wenn für eine richtige Veröffentlichung denn da kann jeder Zugang nehmen und sieht es viele haben einfach kein Internet
In Antwort auf: MvD ist auch beschwert weil auch der Jugendausschuß des Altbezirkes Bonn/Sieg ein Berufungsverfahren eingeleitet hat. Außerdem ist er für das Zivilgericht allemal beschwert, da das ganze letztlich auf seinem Rücken ausgetragen wurde und er im Prinzip als Ursache der Entscheidung hingestellt wird.
Nein. MvD ist als Person nicht beschwert. Er war als Funktionsträger des WTTV bzw. des Altbezirks Bonn-Sieg am Verfahren beteiligt, nicht aber als natürliche Person. Er hatte in dem Verfahren keine anderen und vor allem keine weitergehenden Rechte als die, die er qua Amt hatte.
In Antwort auf: Aus juristischer Sicht halte ich ein Zivilverfahren allerdings für aussichtslos, besser wäre nach meiner Auffassung eine Veröffentlichung, wo auch immer.
Das sehe ich doch etwas differenzierter. Es sind aus der juristischen Praxis genügend Fälle bekannt, in denen Entscheidungen der Verbandsgerichtsbarkeiten vor den ordentlichen Gerichten angegriffen und gekippt wurden. Entscheidungen der Verbandsgerichte haben auch schon zu Schadensersatzsansprüchen geführt, die vor den ordentlichen Gerichten erfolgreich eingeklagt und durchgesetzt wurden, z.B. in einigen Dopingfällen.
In Antwort auf: Auch ich möchte die Spieler aus Augustin übrigens nicht für irgendetwas verantwortlich machen! Mir geht es einfach um die Einhaltung der WO und einen TT-Sport ohne bitteren Beigeschmack in Bezug auf diverse Verbandsfunktionäre....
Leider sind in solchen Dingen immer die Spieler am Ende die Dummen. Ganz gleich von welchem Verein. Ansonsten: Völlig richtig.
In Antwort auf: ich finde in den Foren bekommt es nicht genug Geltung dort ist immer noch die Anonymität welches es nicht Aufkommen läßt. Ich bin wenn für eine richtige Veröffentlichung denn da kann jeder Zugang nehmen und sieht es viele haben einfach kein Internet
Sehe ich auch anders. Die Kritik an den Nominierungen für EM und Mannschafts-WM, die bei TT-News und TT-Informer geübt worden ist, hat deutliche Spuren hinterlassen, wie man an den Reaktionen der Funktionäre gemerkt hat. Ohne diese Kritik wäre es bei den Damen sicher nicht zu Änderungen bei der Nominierung gekommen. Gerade dort ist die für solche Fälle relevante Öffentlichkeit vertreten. Für die Tagespresse, aber auch für andere Pressemedien, gilt TT als Randsportart. Diese Vorfälle werden dort kaum der Erwähnung für wert gehalten.
Vor einem Zivilgericht kann man nur den erlittenen Schaden geltend machen, der allerdings hier nur immateriell sein dürfte! Oder was soll da nach Deiner Auffassung denn sonst eingeklagt werden ?? Die Entscheidung im Hinblick auf das Ergebnis des streitgegenständlichen Spiels kann durch kein Zivilgericht gekippt werden.!!
Wenn jemand zu Unrecht für etwas verantwortlich gemacht wird, ist er doch auch beschwert durch die Entscheidung !! Für das Verfahren selbst hast Du natürlich recht. Aber vor einem Zivilgericht wäre eine Beschwer von MvD gegeben.
In Antwort auf: Wenn jemand zu Unrecht für etwas verantwortlich gemacht wird, ist er doch auch beschwert durch die Entscheidung !! Für das Verfahren selbst hast Du natürlich recht. Aber vor einem Zivilgericht wäre eine Beschwer von MvD gegeben.
Das ist, gelinde formuliert, völlig falsch und abwegig. MvD war - ich hatte es schon gesagt - zu keinem Zeitpunkt als Privatperson an den ganzen Verfahren beteiligt, sondern Verfahrensbeteiligter war der Bezirk Bonn-Sieg, vertreten durch seinen Bezirksjugendwart MvD. Dann und nur dann, wenn MvD zu irgendeinem Zeitpunkt als Privatperson an dem Verfahren beteiligt gewesen wäre, könnte er selbst als Privatperson durch die Verbandsentscheidungen beschwert sein. Das war aber nie der Fall. Anderes Beispiel, dann wird es vielleicht deutlicher:
Wenn Deine Auffassung richtig wäre, wäre jeder Amtsrichter, dessen Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz aufgehoben wird, durch diese Entscheidung beschwert und könnte dann selbst aufgrund dieser Beschwer vor dem Zivilgericht klagen. Das geht natürlich nicht, denn das Gericht ist nicht Beteiligter.
In Antwort auf: Vor einem Zivilgericht kann man nur den erlittenen Schaden geltend machen, der allerdings hier nur immateriell sein dürfte! Oder was soll da nach Deiner Auffassung denn sonst eingeklagt werden ?? Die Entscheidung im Hinblick auf das Ergebnis des streitgegenständlichen Spiels kann durch kein Zivilgericht gekippt werden.!!
Es geht nicht um Schadensersatz, sondern darum, ob zivilrechtlich eine Möglichkeit besteht, daß Duisdorf trotz der Entscheidung des Verbandsspruchausschusses zumindest die Gelegenheit erhält, Relegation zu spielen bzw. in der VL zu spielen. Meines Erachtens sollte das gründlichst geprüft werden. Eine Möglichkeit dazu wäre eine einstweilige Verfügung, durch die der WTTV verpflichtet wird, bis zur Entscheidung in der Hauptsache Duisdorf in der VL spielen zu lassen. Das geht analog 1004 I, 823, 826 BGB. Dazu müsste glaubhaft gemacht werden, daß der WTTV seine Entscheidung im Gegensatz zu seinen eigenen Regeln getroffen hat. Denn der Weg zu den ordentlichen Gerichten ist immer dann auch im Sport noch gegeben, wenn die Sportgerichtsbarkeit ausgeschöpft und die sportrechtlichen Regelungen nicht beachtet wurden.
ich glaube nicht dass einer aus duisdorf dazu in der lage ist einen artikel für die zeitung zu schreiben. zumindest ich für meinen teil bin da zu parteiisch. bin ma gespannt was mit meinem eintrag bei tt-news gemacht wird